Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMOVAcharge AG.
Die Regeln für Kauf, Miete, Installation, Betrieb und Wartung der Ladestationen IMOVAcharge und IMOVAcharge+. Übersichtlich nach Kapiteln gegliedert.
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») dienen der Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen der IMOVAcharge AG (nachfolgend «Firma») und ihren Kunden (nachfolgend «Nutzer»), die sich für die Installation und Nutzung der IMOVAcharge und IMOVAcharge+ Ladestationen für Elektroautos entscheiden. Diese AGB umfassen sämtliche Bestimmungen, die den Kauf, die Miete, die Installation, den Betrieb und die Wartung der genannten Ladestationen betreffen.
Mit der Bestellung einer Ladestation akzeptiert der Nutzer diese AGB in ihrer Gesamtheit. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsgegenstand
Installation und Betrieb
Die Firma verpflichtet sich, die Grundinstallation für die Elektromobilität im Eigentum oder auf dem gemieteten Parkplatz des Nutzers vorzunehmen. Die Firma ist während der gesamten Vertragsdauer der primäre Ansprechpartner für den Nutzer in allen Fragen bezüglich der IMOVAcharge und IMOVAcharge+ Ladestationen.
IMOVAcharge
Bei dieser Option erwirbt der Nutzer die Ladestation inklusive der notwendigen Erschliessung. Nach Abschluss der Installation geht das Eigentum an der Ladestation auf den Nutzer über.
IMOVAcharge+
In diesem Fall bleibt die Ladestation im Eigentum der Firma. Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von neun Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Mietverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vertragsübertragung
Die Firma behält sich das Recht vor, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an eine Rechtsnachfolgerin zu übertragen.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Nutzerpflichten
Der Nutzer verpflichtet sich, für den Bezug von Energie sowie für die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen die jeweils gültigen Preise zu zahlen. Weiterhin ist der Nutzer dazu verpflichtet, jegliche Mängel oder Störungen an der Ladestation unverzüglich der Firma zu melden. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten muss der Nutzer der Firma Zugang zur Ladestation gewähren.
Pflichten der Firma
Die Firma ist verantwortlich für die Installation von Messinstrumenten zur Dokumentation des Stromverbrauchs zu Abrechnungszwecken sowie für die Wartung und den ordnungsgemässen Betrieb der Ladestationen während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Firma verpflichtet sich, den Nutzer über anstehende Wartungsarbeiten, die möglicherweise zu Beeinträchtigungen führen können, rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass die Ladestationen frei von Mängeln sind. Im Falle von Mängeln hat der Nutzer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel sind der Firma unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
Haftung
Die Firma haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die dem Nutzer entstehen, ist, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma verursacht wurden.
Zahlungsbedingungen
Die Firma ist berechtigt, vom Nutzer Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen für die erbrachten Werk- und Beratungsleistungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug des Nutzers kann die Firma die Erbringung weiterer Dienstleistungen einstellen. Sämtliche Forderungen der Firma gegen den Nutzer werden sofort fällig, sollte die Zahlungsfähigkeit des Nutzers in Frage gestellt sein.
Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz der Firma, sofern nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
Diese AGB treten am 2. April 2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Wir erklären es Ihnen.
Persönlich und direkt.
Bei Fragen zu Vertrag, Installation oder Abrechnung Ihrer Ladestation sind wir gerne für Sie da. Persönlich aus Hünenberg.