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Rechtliches · Ladestationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ladestationen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMOVAcharge AG für die Nutzung von elektrischen Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

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Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Benutzung der elektrischen Ladestationen der IMOVAcharge AG.

Die elektrischen Ladestationen dienen ausschliesslich zum Aufladen von Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen. Die Ladestationen stehen allen Elektrofahrzeughaltern und -halterinnen (nachfolgend «Kunde» genannt) zur Verfügung.

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Angebot

Der Kunde hat gleichzeitig nur Anspruch auf die Benutzung einer freien elektrischen Ladestation. Der Kunde darf nur geprüfte Ladekabel benutzen und nur für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassene Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge aufladen. Jeglicher Eingriff in die von IMOVAcharge AG zur Verfügung gestellten Ladestationen durch den Kunden ist untersagt.

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Preise

Im Nutzungspreis sind die Kosten der Energie und der Netznutzung sowie die Nutzung der Ladeinfrastruktur, sämtliche Abgaben, Gebühren, Beiträge und Steuern enthalten. Die Preise werden von IMOVAcharge AG festgelegt.

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Datenschutz

IMOVAcharge AG verwendet die ihr durch die Benutzung der elektrischen Ladestationen zugänglich gemachten Daten unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

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Haftung des Kunden

Für Schäden, die der Kunde an den Ladestationen der IMOVAcharge AG verursacht, ist er selber verantwortlich. Anweisungen und Benutzungshinweise der IMOVAcharge AG muss der Kunde jederzeit einhalten.

Der Kunde ergreift selbständig alle nötigen Vorkehrungen, um allfällige Schäden an seinem Elektrofahrzeug infolge von Unterbrechungen, Unregelmässigkeiten oder anderen Störungen im Stromnetz zu vermeiden.

Der Kunde haftet für allfällige Unfälle, welche durch das Ladekabel verursacht werden.

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Haftung der IMOVAcharge AG

Der Kunde hat, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, keinen Anspruch auf Entschädigung für direkt oder indirekt durch die Nutzung der Ladestationen entstandene Schäden.

Ebenfalls hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung im Falle von Unterbrechungen, Einschränkungen oder anderen Störungen, welche den Ladevorgang verhindern.

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Ladevorgang

IMOVAcharge AG ist berechtigt, die Ladeleistung dynamisch anzupassen (Lastmanagement).

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zug.

Hünenberg, 04.08.2026 · IMOVAcharge AG
Fragen zu den AGB

Unklarheiten?
Wir helfen gerne weiter.

Bei Fragen zur Nutzung unserer Ladestationen erreichen Sie uns persönlich in Hünenberg.